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 Umsatzsteuerliche Organschaften

 

In Zeiten knapper Budgets bietet sich für gemeinnützige Organisationen wie Krankenhäuser und Behörden eine interessante Alternative zur Fremdvergabe von Dienstleistungen -

Die Gründung einer so genannten “Service GmbH”.

    Vorteile:
  • Die Service GmbH muss dem Organträger keine
    Umsatzsteuer in Rechnung stellen, da die getätigten
    Umsätze als “Innenumsätze” gelten.
  • Trotz der Auslagerung von Leistungen entsteht keine
    Abhängigkeit von einem “Externen”.
  • Durch die Know-how-Einbringung des Dienstleisters
    ergeben sich Innovationsmöglichkeiten und Effizienzsteigerungen.
  • Höhere Identifikation des Personals mit dem Haus.
  • Das Krankenhaus/die Behörde nimmt direkten Einfluss
    auf die Qualität der Dienstleistung.
  • Der Organträger erhält direkten Einblick in die Kostenrechnung
    der Gesellschaft.

Die Implementierung einer Servicegesellschaft mit dem Ziel einer wirtschaftlicheren Leistungserbringung erfordert eine genaue Analyse der erzielbaren Vorteile sowie der steuerrechtlichen, vergaberechtlichen und arbeitsrechtlichen Aspekte.

Ihr Partner:

Ihr erfahrener und kompetenter Partner von der Gründungsvorbereitung über das Management aller kaufmännischen Abläufe, der Bilanzerstellung bis zur Organisation der Dienstleistungserbringung unter Beachtung aller rechtlichen Aspekte ist die gepe Gebäudedienste PETERHOFF GmbH.

Referenzen:

  • MCS Malta Clean & Service GmbH (Einrichtungen des Malteser-Ordens)
  • ID Integrative Dienstleistungen GmbH (Einrichtungen der Caritas
    Träger Gesellschaft West)
  • Rehasan Service GmbH (Einrichtungen der Rehasan Reha-Kliniken)
  • Rhein-Main Personalservice GmbH (Klinikum der Johann Wolfgang
    Goethe-Universität, Frankfurt)

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