COVID-19: Sicherheit für unsere Mitarbeiter
Die COVID-19-Pandemie stellt uns alle gleichermaßen beruflich wie privat vor Herausforderungen. Wir alle können mit unserem eigenen Verhalten in Beruf und Freizeit einen Beitrag dazu leisten, gesund zu bleiben und die weitere Verbreitung von COVID-19 zu verhindern. Dazu gehört die Beachtung der Tipps und Regeln zum richtigen Verhalten ebenso wie die von gepe und unseren Kunden ergriffenen Schutzmaßnahmen. Auf häufig gestellte Fragen haben wir an dieser Stelle noch einmal alle Antworten für Sie zusammengefasst.
Was kann ich tun, um mich zu schützen?
Um sich und andere grundsätzlich vor einer Ansteckung zu schützen, ist das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette, gründliches Händewaschen sowie Abstand zueinander (etwa 2 Meter) ganz wichtig. Alle Hygienetipps und Verhaltensregeln hängen in den von gepe betreuten Objekten aus. Sprechen Sie gerne ihren direkte Vorgesetzten darauf an, das Informationsmaterial stellen wir Ihnen gerne auch mehrsprachig zur Verfügung. Das Desinfizieren der Hände abseits von medizinischen Einrichtungen ist nicht nötig. Hier reicht intensives Händewaschen mit warmen Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) aus.
Die Impfung ist nach einhelliger Meinung der Wissenschaft auf der ganzen Welt die einzig wirksame Waffe gegen die Pandemie. Je mehr Menschen geimpft sind, desto schneller kommen wir zurück in die Normalität. Erfahren Sie hier mehr zur Impfung.
Wie sehen die COVID-19-Symptome aus?
Zu den Symptomen zählen Fieber, Heiserkeit, (trockener) Husten und Atemnot sowie Schüttelfrost und der vorübergehende Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns.
Was soll ich tun, wenn ich Symptome zeige?
Kontaktieren Sie telefonisch Ihren Hausarzt oder rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 an. Bitte gehen Sie nicht ohne Ankündigung in die Praxis, so schützen Sie sich und andere. Kommen Sie bei Symptomen einer Atemwegserkrankung ohne eine ärztliche Überprüfung auf keinen Fall zur Arbeit. Melden Sie sich bitte in diesem Fall bitte bei Ihrem Vorgesetzten.
Was tue ich, wenn es in meinem Objekt einen Verdachtsfall oder einen Erkrankten gab?
Die Gesundheitsämter ermitteln, zu wem Verdachtsfälle oder infizierte Personen intensiven Kontakt hatten. Diese Kontaktpersonen werden vorsichtshalber unter häusliche Quarantäne gestellt. Der neue Coronavirus wird hauptsächlich über die sogenannte Tröpfcheninfektion übertragen, also beispielsweise durch Husten oder Niesen. Ohne einen direkten Kontakt, beispielsweise ein Gespräch von Angesicht zu Angesicht, ist das Infektionsrisiko sehr gering. Deswegen ist es umso wichtiger, die Abstandsregeln zu beachten und einen Mund-Nasenschutz zu tragen, wenn dies nicht möglich sein sollte.
Wann muss ich selbst in Quarantäne?
Die Behörden ordnen eine Quarantäne an, wenn eine Person einem hohen Risiko ausgesetzt war, sich zu infizieren. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie privat oder beruflich engen Kontakt zu einem COVID-19-Patienten hatten. Enger Kontakt bedeutet, dass Sie etwa 15 Minuten mit der Person gesprochen haben oder angehustet oder angeniest wurden. Wer kurz in einem Raum mit einem Erkrankten war, hatte kein hohes Risiko, sich anzustecken. Allgemein gilt: Achten Sie täglich darauf, ob Sie Symptome einer Atemwegsinfektion feststellen und informieren Sie bei Symptomen Ihren Hausarzt.
Welche neuen Regeln gibt es im Unternehmen?
Der neue Arbeitsschutzstandard regelt, dass alle Mitarbeiter mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen halten müssen. Dies gilt für Büros ebenso wie für Teeküchen, Verkehrsflächen (Flure, Treppenhäuser und Aufzüge), Pausen- und Aufenthaltsräume, Materialräume und Lagerräume. Ist es nicht möglich, Abstand zu halten, müssen Sie einen Mundschutz tragen, den wir Ihnen zur Verfügung stellen. Bitte vermeiden Sie generell gemeinsame (Raucher-)Pausen, die Bildung von Grüppchen beispielsweise bei der Wischbezug-Wäsche. Die gleichzeitige Nutzung von Dienstwagen ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Bitte beachten Sie dazu die Unterweisung „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“.
Sind bei der Reinigung zusätzliche Schutzmaßnahmen nötig?
Tragen Sie wie gewohnt Handschuhe der Schutzkategorie III und die je nach Verwendung weitere vorgeschriebene Persönliche Schutzausrüstung. Die Handschuhe sind nach dem Ende der Arbeit mit Händedesinfektionsmittel zu desinfizieren. Bei der regulären Reinigungsarbeit (Unterhaltsreinigung) ist nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) keine zusätzliche Schutzausrüstung notwendig. Im Gesundheitsbereich gelten die jeweiligen Vorschriften und Anordnungen. Bitte wechseln Sie nach der Arbeit ihre Berufskleidung, diese wird von gepe gereinigt und thermisch desinfiziert.
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?
Sprechen Sie gerne Ihren direkten Vorgesetzten an. Die Objekt- und Bereichsleiter stellen Ihnen gerne zusätzlich zu den Unterweisungen auch weitere Informationsmaterialien zur Verfügung. Einige Tipps und Regeln stellen wir Ihnen auch als Download zur Verfügung. Gerne können Sie auch unserem Krisenstab eine E-Mail (pandemie@gepe-peterhoff.de) zukommen lassen.
Hier gibt es mehr Infos
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat auf der Webseite www.infektionsschutz.de Antworten auf häufige Fragen, Hygienetipps sowie Infomaterialien veröffentlicht. Dazu zählen unter anderem: