Rahmentarifvertrag allgemeinverbindlich

Düren. Gleiche Regeln für alle Spieler: Der Rahmentarifvertrag im Gebäudereiniger-Handwerk wurde Ende Februar rückwirkend zum 1. Januar 2020 von der Tarifkommission im Bundesarbeitsministerium allgemeinverbindlich erklärt. Damit gilt der bereits im vergangenen Jahr zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und der IG Bau ausgehandelte Rahmentarifvertrag für alle Unternehmen und Beschäftigten, auch wenn sie nicht Mitglied im Innungsverband beziehungsweise der IG Bau sind. Im Rahmentarifvertrag wird unter anderen der Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer/Innen geregelt.

Sicherheit für Arbeitnehmer

„Wir begrüßen diese Entscheidung der Tarifkommission. Der Ende 2019 verhandelte und von allen Seiten getragene Rahmentarifvertrag schafft gleiche und faire Rahmenbedingen für den Wettbewerb“, sagt Erich B. Peterhoff, Geschäftsführer der gepe Gebäudedienste PETERHOFF GmbH. „Die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit schafft Sicherheit für Arbeitgeber ebenso wie für Arbeitnehmer“, fügt Geschäftsführerin Antja Schulz hinzu.

Soziale Verantwortung übernehmen

Als Familienunternehmen steht gepe PETERHOFF seit Jahrzehnten für faire Arbeitsbedingungen sowie fairen Wettbewerb und übernimmt soziale Verantwortung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Peterhoff Gruppe hat auch nach dem Auslaufen des Rahmentarifvertrags zum 31. Juli 2019 alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichbehandelt und in den drei Monaten, in denen es keinen gültigen Rahmentarifvertrag gab, bewusst und freiwillig zugunsten der Mitarbeiter die Regelungen des alten Vertrages angewendet.

Nach einer bereits erfolgten Steigerung der Tariflöhne zum 1. Januar 2020 werden ab Dezember die Löhne in Ost und West angeglichen. Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn in der untersten Lohngruppe liegt dann bundesweit bei 10,80 Euro. Das Gebäudereiniger-Handwerk gehört damit zu den ersten Handwerksbranchen, die die Angleichung von West- und Ostlöhnen vollziehen. Die Tariflöhne setzen sich weiterhin vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ab, der aktuell bei 9,35 Euro liegt. (sj)