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Tarifabschluss: „Positive Entwicklung für unsere Mitarbeiter“

Düren. „Das ist ein gutes Signal an die Branche und eine positive Entwicklung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, begrüßt gepe Geschäftsführer Erich Peterhoff den Tarifabschluss im Gebäudereiniger-Handwerk. Am Mittwochmorgen hatten sich die Vertreter des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der IG Bau in der vierten Tarifrunde geeinigt. Der Branchenmindestlohn steigt ab 2021 auf 11,11 Euro (+2,9 %), ab 2022 auf 11,55 Euro (+3,9 %), ab 2023 auf 12 Euro (+3,9 %). Bereits im vorherigen Tarifabschluss festgelegt war die Angleichung der Branchenmindestlöhne in Ost und West im Dezember auf 10,80 Euro.

Spürbares Plus auf dem Lohnzettel

„Wie wichtig eine professionelle Reinigung ist, zeigt sich besonders in der Corona-Pandemie. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten seit Monaten tolle Arbeit in unseren Objekten wie zum Beispiel Krankenhäusern, Altenpflegeeinrichtungen, Kitas, Schulen, Industriebetrieben und Büros“, unterstreicht Geschäftsführerin Antja Schulz. Der Abschluss sorge für ein spürbares Plus auf dem Lohnzettel. Erich Peterhoff: „Unsere Branche bietet gerade Quer- und Seiteneinsteigern sowie ungelernten Mitarbeitern gute Chancen. Mit dem deutlich steigenden Mindestlohn steigt auch die Attraktivität des Gebäudereinigungshandwerks.“

Abschluss mit Augenmaß

Von einem „Tarifabschluss mit Augenmaß“ spricht Geschäftsführerin Antja Schulz. Nicht zuletzt, weil mitten in der Corona-Krise die Erhöhung des Branchenmindestlohns mit 2,9 Prozent unter den Erhöhungen 2022 und 2023 liegt. „Wir konnten trotz der massiven Auswirkungen der Pandemie und des ersten Lockdowns auf die deutsche Wirtschaft nahezu alle Arbeitsplätze sichern und mussten nur vereinzelt auf das Instrument der Kurzarbeit setzen, um auch diese Arbeitsplätze zu retten“, erklärt Antja Schulz. Auch wenn gepe nur sehr wenige Kunden in stark betroffenen Branchen wie Flughäfen, Messen und im Veranstaltungsbereich betreut, bleibt die allgemeine Situation herausfordernd. Unklar ist beispielsweise, welche Auswirkungen der zweite (Mini-)Lockdown haben wird. „Wir arbeiten eng mit unseren Kunden zusammen, um Lösungen im Sinne aller Mitarbeiter zu finden“, betont Erich Peterhoff.

Der nun vorliegende Tarifabschluss mit langer Laufzeit und einem konstanten Lohnzuwachs schafft Planungssicherheit für Unternehmen und Auftraggeber gleichermaßen. Erich Peterhoff: „Wir suchen in den kommenden Tagen und Wochen den Kontakt zu unseren Kunden, um mit ihnen die Umsetzung des Tarifvertrages zu besprechen. Wir gehen davon aus, dass der Lohntarifvertrag von der Tarifkommission im Bundesarbeitsministerium allgemeinverbindlich erklärt wird, damit für alle Unternehmen und Beschäftigten die gleichen Regeln gelten und auch außerhalb von gepe alle Reinigungskräfte vom neuem Abschluss profitieren können.“

Systemrelevant – nicht nur in der Krise

Düren. Mit Reinigung, Hygiene und Sauberkeit kennen wir uns aus. Wie wichtig das Gebäudereiniger-Handwerk ist, zeigt sich gerade in der Corona-Krise. Unsere Reinigungskräfte kämpfen jeden Tag zusammen mit anderen systemrelevanten Berufsgruppen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Das Ergebnis einer aktuellen Forsa-Umfrage bestätigt, dass die Bedeutung unserer wichtigen Arbeit auch verstärkt ins Bewusstsein vieler Bürgerinnen und Bürger rückt. 96 Prozent der Befragten halten das Gebäudereiniger-Handwerk in der Krise für relevant.

Forsa-Umfrage

Die Umfrage hat der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks in Auftrag gegeben. Mit knapp 700.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Gebäudereinigung das beschäftigungsstärkste Handwerk Deutschlands. Insgesamt 96 Prozent der Befragten halten die Arbeit der Gebäudereinigung in der aktuellen Corona-Krise für sehr wichtig (67 Prozent) beziehungsweise wichtig (29 Prozent). Weniger wichtig beziehungsweise unwichtig sagen lediglich 3 Prozent.

„Höhere Wertschätzung“

Jüngere Befragte vergeben vergleichsweise häufiger einen Spitzenwert: 78 Prozent der 18-29-Jährigen halten die Gebäudereinigung für sehr wichtig (30-44 Jahre: 60 Prozent, 45-59 Jahre: 69 Prozent, 60 Jahre und älter: 66 Prozent). „In ‚normalen‘ Zeiten wird das Ergebnis unserer Arbeit häufig nicht richtig wahrgenommen. Jetzt erfahren wir eine deutlich höhere Wertschätzung für unser Handwerk – und das ist richtig so“, bewertet gepe Geschäftsführer Erich Peterhoff die Umfrage-Ergebnisse: Jeder Vierte (26 Prozent) hält die Gebäudereinigung im Zuge der Corona-Krise für wichtiger als zuvor.

Rahmentarifvertrag allgemeinverbindlich

Düren. Gleiche Regeln für alle Spieler: Der Rahmentarifvertrag im Gebäudereiniger-Handwerk wurde Ende Februar rückwirkend zum 1. Januar 2020 von der Tarifkommission im Bundesarbeitsministerium allgemeinverbindlich erklärt. Damit gilt der bereits im vergangenen Jahr zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und der IG Bau ausgehandelte Rahmentarifvertrag für alle Unternehmen und Beschäftigten, auch wenn sie nicht Mitglied im Innungsverband beziehungsweise der IG Bau sind. Im Rahmentarifvertrag wird unter anderen der Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer/Innen geregelt.

Sicherheit für Arbeitnehmer

„Wir begrüßen diese Entscheidung der Tarifkommission. Der Ende 2019 verhandelte und von allen Seiten getragene Rahmentarifvertrag schafft gleiche und faire Rahmenbedingen für den Wettbewerb“, sagt Erich B. Peterhoff, Geschäftsführer der gepe Gebäudedienste PETERHOFF GmbH. „Die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit schafft Sicherheit für Arbeitgeber ebenso wie für Arbeitnehmer“, fügt Geschäftsführerin Antja Schulz hinzu.

Soziale Verantwortung übernehmen

Als Familienunternehmen steht gepe PETERHOFF seit Jahrzehnten für faire Arbeitsbedingungen sowie fairen Wettbewerb und übernimmt soziale Verantwortung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Peterhoff Gruppe hat auch nach dem Auslaufen des Rahmentarifvertrags zum 31. Juli 2019 alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichbehandelt und in den drei Monaten, in denen es keinen gültigen Rahmentarifvertrag gab, bewusst und freiwillig zugunsten der Mitarbeiter die Regelungen des alten Vertrages angewendet.

Nach einer bereits erfolgten Steigerung der Tariflöhne zum 1. Januar 2020 werden ab Dezember die Löhne in Ost und West angeglichen. Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn in der untersten Lohngruppe liegt dann bundesweit bei 10,80 Euro. Das Gebäudereiniger-Handwerk gehört damit zu den ersten Handwerksbranchen, die die Angleichung von West- und Ostlöhnen vollziehen. Die Tariflöhne setzen sich weiterhin vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ab, der aktuell bei 9,35 Euro liegt. (sj)